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Allgemeine Nachweisbedingungen
- Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Bitte lassen Sie sich vor Abschluß eines Kaufvertrages ggfs. sämtliche Grundstücks-und Bauunterlagen (Baugenehmigung, Lageplan, Belege, Abrechnungen, Statik) direkt vom Verkäufer vorlegen! Gerne gibt Ihnen unser Büro Auskunft und Adressen von amtlich bestellten Sachverständigen die Sie vor dem Kauf mit einer Begutachtung beauftragen können.
- Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Kaufinteressenten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag über eines der nachgewiesenen Objekte zustande, sind Sie als Kaufinteressent verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen. Bitte behandeln Sie unsere Informationen vertraulich.
- Ist Ihnen als Kaufinteressent eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich, schriftlich mitzuteilen.
- Wird Ihnen als Kaufinteressent ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern / Maklern Ihre Vorkenntnis über das Objekt sofort schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
- Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie als Kaufinteressent verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Mit dem Zustandekommen eines notariellen Vertragsabschlusses haben wir uns eine Provision in Höhe von 5,95 % auf den Gesamtkaufpreis inklusive der zur Zeit gesetzlichen Mehrtwertsteuer verdient. Die Provision ist immer - vom Käufer - zu zahlen. Sie ist am Tage des Vertragsabschlusses fällig. Die Provision steht uns als Makler gegen den Käufer auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
- Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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